Steuererleichterungen für Solaranlagenbesitzer

0% Mehrwertsteuer für Photovoltaik Anlagen

Das Jahressteuergesetz 2023 bringt erfreuliche Neuigkeiten für private Solaranlagenbesitzer mit einer maximalen Leistung von 30 kWp. Ab dem 1. Januar 2023 gelten Steuererleichterungen, die sowohl für Neukunden als auch für bestehende Anlagen gelten. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Informationen vorgestellt.

Wer kann vom Nullsteuersatz profitieren?

Um in den Genuss des Nullsteuersatzes zu kommen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Der Standort der Anlage sowie die Rechnungs- und Lieferadresse müssen sich in Deutschland befinden, da es sich um ein deutsches Steuergesetz handelt. 
  2. Der Nullsteuersatz gilt ausschließlich für den Betreiber der Photovoltaikanlage.
  3. Gewerbliche Händler, Installateure und Wiederverkäufer erhalten eine Rechnung mit 19% Umsatzsteuer und können diese wie gewohnt als Vorsteuer erstattet bekommen.
  4. Die installierte Nennleistung der PV-Anlage muss gemäß dem Marktstammdatenregister (MaStR) kleiner als 30 kWp sein. 

Somit muss die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen Gebäuden stehen, die gemeinnützigen Zwecken dienen.

Welche Produkte sind betroffen?

Die begünstigung umfasst vorallem Solarmodule, einschließlich der für den Betrieb der Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und Speicher zur Stromspeicherung. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Die Wallbox fällt nicht unter das neue Steuergesetz und bleibt weiterhin mehrwertsteuerpflichtig.

Zu den wesentlichen Komponenten zählen:

  • Wechselrichter
  • Dachhalterung
  • Energiemanagement-System
  • Solarkabel
  • Wieland-Steckdose (Einspeisesteckdose)
  • Funk-Rundsteuerungsempfänger
  • Backup-Box und Einrichtungen zur Notstromversorgung

Fazit: Steuerliche Entlastung für Solaranlagenbesitzer

Die Steuererleichterungen für Solaranlagenbesitzer ab dem Jahr 2023 gemäß § 12 Abs. 3 UStG bringen eine willkommene Entlastung für private Photovoltaik-Betreiber. Mit einem Mehrwertsteuersatz von 0% und einer Befreiung von der Einkommensteuer wird die Nutzung von Solaranlagen noch attraktiver und nachhaltiger.

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